Freitag, 17. Juli 2009

Datenschutzkommentar mit neuem Mitherausgeber

Es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass der größte und älteste österreichische Kommentar zum Datenschutzrecht, "der Dohr/Pollirer/Weiss" seit letzter Woche offiziell Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim heißt.

Der Verlag Manz sowie Komm.-Rat Pollirer und HR Dr. Weiss haben mich gebeten, nach dem plötzlichen Ableben von SChef Dr. Dohr letztes Jahr als Mitherausgeber und Mitautor an diesem Werk mitzuarbeiten. Ich habe dieses ehrenvolle Anbot gerne angenommen, obwohl viel laufende Arbeit hinter diesem Loseblattwerk steckt.

Es freut mich, dass ich Ihnen ausnahmsweise und mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages angeschlossen das von mir zur letzten Woche veröffentlichen 9. Ergänzungslieferung dieses Werkes verfasste "Sonderkapitel" demnächst auf http://www.preslmayr.at/datenschutz1.php?t=RjRU478 online präsentieren darf.

Wenn Ihnen der Text gefällt, würde es uns freuen, wenn wir Sie als Leser dieses Loseblattwerkes gewinnen könnten. Es wird alle paar Monate mit Ergänzungslieferungen aktualisiert und ist damit immer topaktuell. Wir haben uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, die DSG Novelle 2010 möglichst zeitgleich zu ihrem Erscheinen einzuarbeiten, es ist daher ein sehr günstiger Zeitpunkt für Sie einzusteigen, denn so bleiben Sie hinsichtlich der Novelle automatisch up-to-date.

Sie können das Werk online direkt über diesen Link bestellen:
http://www.manz.at/buchhandlung/detailansicht.html?DOK_NR=169

Datenschutz im Pharmaunternehmen und in medizinischen Einrichtungen

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass kürzlich das "Jahrbuch Datenschutzrecht und E-Government 2009" erschienen ist, dass "Datenschutz-Professor" Jahnel aus Salzburg herausgibt. Ich habe heuer gemeinsam mit Frau Mag. Haidinger, stellvertretende Leiterin der Stabsabteilung Statistik der WKÖ, eine frühere Mitarbeiterin von mir, einen ausführlichen Artikel zum Thema "Datenschutzrechts-Compliance in medizinischen Einrichtungen und Pharmaunternehmen in der Praxis" verfasst. Sie finden den Artikel demnächst online auf http://www.preslmayr.at/datenschutz1.php?t=KjXW428.

Das gesamte Buch können Sie im Verlag nwv bestellen unter: http://www.nwv.at/doc/produkte/index.php?contpath=./details&tid=713&name=Recht&leitfarbe=FF6600 , es ist, wie Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können, voll von interessanten Artikel zum Datenschutzrecht: http://www.nwv.at/doc/img/pdf/9783708306100_iv.pdf

Mitarbeiterüberwachungsskandal "endlich" auch in Österreich

In Deutschland haben sich in den letzten 12 Monaten die Datenschutz- und Mitarbeiterüberwachungsskandale regelrecht überschlagen, der Chef und Lidl Deutschland und der Chef der Deutschen Bahn mussten aufgrund der Skandale gehen. In Österreich haben wir uns die ganze Zeit gefragt, ob bei uns alles anders ist und niemand überwacht wird oder ob hinter der scheinbar intakten Fassade nicht doch einiges im Verborgenen schlummert.

Seit 10 Tagen hat auch Österreich "endlich" seinen kleinen Mitarbeiterüberwachungsskandal, der Lack ist sozusagen ab: Der Welser Konzern Tiger Lacke hat laut Pressemeldungen Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht, heimlich E-Mails mitgelesen und Daten über die Dauer der Krankenstände gespeichert. Hier der Link zum Artikel: http://futurezone.orf.at/stories/1612775/

Die ganze Geschichte wurde ziemlich reißerisch gebracht und ist rechtlich etwas mit Vorsicht zu behandeln. So ist zB die im Artikel kritisierte Aufzeichnung von Krankenständen bei uns an sich eine Pflicht des Arbeitgebers, fraglich ist natürlich, wie die Aufzeichnungen dann weiter ausgewertet wurden.

Verfassungsgerichtshof zum Sicherheitspolizeigesetz

Der Verfassungsgerichtshof hat am 15.7.2009 seine lange mit Spannung erwartete Entscheidung zu einer Novelle des Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2007, mit dem den Sicherheitsbehörden umfangreiche Abfragemöglichkeiten über die Daten von Mobilfunkbetreibern eingeräumt wurden, veröffentlicht.

Der Verfassungsgerichtshof hat inhaltlich einige Klarstellungen zur Interpretation dieser Bestimmungen getroffen, gleichzeitig aber alle Anträge, die von Mobilfunkbetreibern und Privatpersonen abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung sehr professionell und offensiv der Öffentlichkeit in einer Presseaussendung inkl. "Frequently Asked Questions" präsentiert. Dennoch wird der aufmerksamen Leser der Entscheidung das Gefühl nicht los, dass sich der VfGH zumindest derzeit mit der eigentlichen Kernfrage der Verfassungskonformität dieser SPG-Novelle nicht befassen wollte.

Der VfGH führte nämlich selbst in seiner Entscheidung mehrfach sehr genau aus, wie es dazu kommen könnte, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt dennoch damit befassen könne, nämlich durch das Einleiten verschiedener Verfahren und Beschwerden im Einzelfall, die allesamt dann - zeitverzögert - wieder beim Verfassungsgerichtshof enden. Es heißt hinsichtlich einer ausführlichen inhaltlichen Erörterung weiterhin also "Bitte warten".

Die Pressemitteilung und "FAQ" zur Entscheidung finden Sie hier: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/4/6/CH0003/CMS1247636275262/spg-presseinformation.pdf .

Die erste Entscheidung betreffend einige Privatpersonen als Antragsteler findet sich im Volltext hier: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/4/6/CH0003/CMS1247636275262/spg_g147-08.pdf

Die zweite Entscheidung mit T-Mobile als Antragsteller findet sich hier: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/4/6/CH0003/CMS1247636275262/spg_g31-08.pdf

Hier finden Sie die Stellungnahme der Antragsteller zur Entscheidung: http://futurezone.orf.at/stories/1618835/