Freitag, 17. Juli 2009

Verfassungsgerichtshof zum Sicherheitspolizeigesetz

Der Verfassungsgerichtshof hat am 15.7.2009 seine lange mit Spannung erwartete Entscheidung zu einer Novelle des Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2007, mit dem den Sicherheitsbehörden umfangreiche Abfragemöglichkeiten über die Daten von Mobilfunkbetreibern eingeräumt wurden, veröffentlicht.

Der Verfassungsgerichtshof hat inhaltlich einige Klarstellungen zur Interpretation dieser Bestimmungen getroffen, gleichzeitig aber alle Anträge, die von Mobilfunkbetreibern und Privatpersonen abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung sehr professionell und offensiv der Öffentlichkeit in einer Presseaussendung inkl. "Frequently Asked Questions" präsentiert. Dennoch wird der aufmerksamen Leser der Entscheidung das Gefühl nicht los, dass sich der VfGH zumindest derzeit mit der eigentlichen Kernfrage der Verfassungskonformität dieser SPG-Novelle nicht befassen wollte.

Der VfGH führte nämlich selbst in seiner Entscheidung mehrfach sehr genau aus, wie es dazu kommen könnte, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt dennoch damit befassen könne, nämlich durch das Einleiten verschiedener Verfahren und Beschwerden im Einzelfall, die allesamt dann - zeitverzögert - wieder beim Verfassungsgerichtshof enden. Es heißt hinsichtlich einer ausführlichen inhaltlichen Erörterung weiterhin also "Bitte warten".

Die Pressemitteilung und "FAQ" zur Entscheidung finden Sie hier: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/4/6/CH0003/CMS1247636275262/spg-presseinformation.pdf .

Die erste Entscheidung betreffend einige Privatpersonen als Antragsteler findet sich im Volltext hier: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/4/6/CH0003/CMS1247636275262/spg_g147-08.pdf

Die zweite Entscheidung mit T-Mobile als Antragsteller findet sich hier: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/4/6/CH0003/CMS1247636275262/spg_g31-08.pdf

Hier finden Sie die Stellungnahme der Antragsteller zur Entscheidung: http://futurezone.orf.at/stories/1618835/

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