Montag, 22. Juni 2009

DSG Novelle 2010

Die Begutachtungsfrist zur DSG Novelle 2010 ist letzte Woche abgelaufen. Das Interesse an der Novelle ist auch wie beim Entwurf vom letzten Jahr wieder sehr hoch, derzeit sind bereits 51 Stellungnahmen auf der Webseite des Parlaments online gestellt (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00062/pmh.shtml), einige sind noch nicht online, wie etwa jene des Österreichische Rechtsanwaltskammertages, der mich auch diesmal wieder gebeten hat, die offizielle Stellungnahme der öst. Rechtsanwälte zu verfassen, siehe den Link oben. Die wichtigsten Punkte der Novelle ganz kurz Zusammengefasst:

- Der im Entwurf 2009 angedachte Wegfall des Schutzes natürlicher Personen ist aus dem nunmehrigen Entwurf wieder entfernt worden, was zu begrüßen ist.

- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte, der im Entwurf 2009 vorgesehen war, ist hingegen wieder gestrichen worden. Wie ich aus Gesprächen mit verschiedenen politischen Vertretern auf der eingangs geschilderten Tagung der Juristenkommission erfahren habe, waren dies offensichtlich politische Gründe, die SPÖ und die Arbeiterkammer sind mit der Forderung bei der ÖVP nicht durchgekommen und haben unter einem Kompromiss darauf verzichtet. Der Kompromiss ist der, dass geplant ist, in den nächsten 3-4 Jahren dafür ein eigenes, umfangreicheres Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen.

- Das DVR-Meldeverfahren soll durch verstärkt automatisierte Abwicklung beschleunigt werden, Meldeanträge sollen online einzubringen sein und automatisiert geprüft und allenfalls sofort registriert werden.

- Völlig neu eingeführt werden soll ein § 24 Abs 2 a, der eine Informationspflicht des Auftraggebers an die Betroffenen bei "systematisch und schwerwiegenden, unrechtmäßigen Datenschutzverstößen". Die Bestimmung ist zwar verwaltungsrechtlich sanktionslos (könnte aber zivilrechtliche Konsequenzen im Hinblick auf eine Schadensminderungspflicht haben) und die Formulierung sehr vage, aber immerhin übernimmt Österreich hier ausnahmsweise wieder einmal eine Vorreiterrolle in Sachen Datenschutzrecht in Europa, nachdem es hinsichtlich der Personalausstattung der DSK immer mehr zum Schlusslicht wird, was ich in der Stellungnahme kritisiere.

- In der DSG-Novelle wird die dringend notwendige Sanierung des durch den OGH mit dessen "Bonitätsdaten-Entscheidung" (6 Ob 195/08g vom 1.10.2008) zerstörten § 28 DSG nicht vorgenommen. Dies soll angeblich stattdessen später in § 152 GewO erfolgen.

- Die Position der DSK wird gestärkt, vor allem bei Gefahr im Verzug, bei der die DSK künftig Datenanwendungen rasch untersagen kann.

- Die Videoüberwachung wird gesetzlich geregelt, und zwar anders als im Entwurf 2009 nun nicht mit einem "Ausnahmenkatalog". Die zulässige Speicherdauer ist weiterhin mit 48 Stunden angesetzt, was bedingt, dass Unternehmen, die ihr Eigentum zum Einbruchsschutz videoüberwachen, eine Verlängerung dieser Frist bei der DSK beantragen müssen, damit sie am Montag Morgen die Einbrüche von Freitag Nacht noch gespeichert haben!


Es bleibt nun abzuwarten, welche der vielen Anregungen in den eingelangten Stellungnahmen in den Entwurf eingearbeitet werden und wann es zu einer Beschlussfassung kommt. Da der politische Streitpunkt des betrieblichen Datenschutzbeauftragten offensichtlich schon im Vorfeld des Entwurfes ausdiskutiert wurde, scheint es politisch nicht mehr allzu große Hürden für die Novelle zu geben und es ist mit einem tatsächlichen Inkrafttreten am 1.1.2010, also in knapp 6 Monaten zu rechnen.

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