Sanktionen für Verstöße gegen den Datenschutz in neuen Dimensionen
Die widerrechtliche systematische Überwachung von Mitarbeitern der Diskontsupermarktkette „Lidl“ hat nun ein juristisches Nachspiel: Dem Konzern wurde durch die deutschen Datenschutzbehörden wegen schwerer Datenschutzverstöße ein Bußgeld von 1,462 Mio. Euro aufgebrummt – wahrlich kein Diskontpreis (https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080911-lidl-bussgeldverfahren.html).
Diese Strafhöhe läutet eine neue Ära des Datenschutzrechts ein, denn künftig werden Kosten/Risikorechnungen nicht mehr so leicht zu Lasten des Datenschutzes getroffen werden.
Gleichfalls wegen Bespitzelung seiner Mitarbeiter wurde gegen Europas größten Fleischverarbeiter ein Bußgeld verhängt, der jedoch recht glimpflich davon kam (http://www.heise.de/newsticker/Europas-groesster-Fleischverarbeiter-akzeptiert-Bussgeld-wegen-Datenschutzverstoessen--/meldung/115988).
Donnerstag, 9. Oktober 2008
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