Das gut Ding manchmal Weile braucht, hat die Datenschutzkommission vorgezeigt: Nach rund 1 1/2 Jahren Überlegung hat die Datenschutzkommission im Dezember ihre erste Entscheidung zum Thema Whistleblowing - den sogenannten "Verpfeif-" oder "Ethikhotlines", über die Mitarbeiter aufgefordert werden, Fehlhandlungen anderer Mitarbeiter oder Vorgesetzter zu melden, vorgelegt.
Das Thema ist schwierig, weil diese Whistleblowing-Hotlines typischer Weise in die Konzernzentrale in die USA gehen und somit ein internationaler Datenverkehr über möglicher Weise strafrechtsrelevante Daten vorliegt. Zwei Kolleginnen und ich haben zu diesem komplizierten Thema bereits 2006 einen Artikel publiziert, siehe http://www.preslmayr.at/admin2/untermenue/pdf/10/20080630011021KY_DSR_Whistleblowing_Hotlines.pdf
Die Entscheidung findet sich hier im Volltext: http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Dsk&Dokumentnummer=DSKTE_20081205_K178274_0010-DSK_2008_00
Sollten in Ihrem Unternehmen derartige Ethik- oder Whistleblowing-Hotlines existieren, sollten Sie daran denken, diese ebenfalls bei der Datenschutzkommission genehmigen zu lassen!
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