Dienstag, 13. Januar 2009

Neues Regierungsprogramm und Datenschutzrecht

Wir haben eine neue Regierung! Und das mit Spannung erwartete Regierungsprogramm ist da. Enthält es Datenschutzrecht? Ja! stellen die Datenschutzinteressierten erleichtert fest:

Hier der Link zum neuen Regierungsprogramm:
http://www.oevp.at/Common/Downloads/Regierungsprogramm2008-2013.pdf


Zunächst findet man auf Seite 71 etwas zu landwirtschaftlichen Förderungen: "Die Transparenz der öffentlichen Zahlungen in der Land- und Forstwirtschaft ist laufend zu evaluieren und anzupassen. Im Rahmen der nächsten Datenschutzgesetz-Novelle muss sichergestellt werden, dass die im Internet verfügbaren Daten zu öffentlichen Zahlungen für die Land- und Forstwirtschaft nicht für gewerbliche oder andere Zwecke weiterverwendet werden. Die Transparenz der öffentlichen Zahlungen ist am Beispiel der Land- und Forstwirtschaft auch in anderen Bereichen umzusetzen."

Dies ist interessant, denn solche Offenlegungen, insbes. bei Fördergeldern oder auch bei höheren öffentlichen Bediensteten sind ja in anderen EU-Staaten üblich (siehe ua die Angaben bei den EU-Parlamentariern). Wichtig: Man beachte die Wortwahl "Im Rahmen der nächsten Datenschutzgesetz-Novelle...". Dh es wird hier indirekt von der Novelle gesprochen, die Novelle "lebt" also.

Auf Seite 96 findet sich zum Thema: "Bürokratische Entlastung der Sicherheitsbehörden": "Die Mehrfacherfassung von Daten für unterschiedliche Zwecke soll unter Wahrung des Datenschutzes vermieden werden. Zu diesem Zweck sollen auch die EDVSysteme behördenübergreifend optimiert werden."

Auf Seite 100 findet sich schließlich ein eigener Punkt :"E. Datenschutz":
E.1. Klarstellung bei der DSK-Zuständigkeit Im Datenschutzgesetz (DSG) wird klargestellt, dass der Datenschutzkommission
(DSK) dann keine Zuständigkeit zukommt, wenn die Kriminalpolizei im Dienste der Strafrechtspflege tätig wird (da gab es jüngst nämlich einiges an Diskussionsstoff darüber).

Im Einzelnen wird dabei vorgesehen:
• Anpassung des DSG 2000 an die technischen Herausforderungen • Einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Datenschutzangelegenheiten • Schaffung von gesetzlichen Regelungen über den Einsatz von Überwachungstechnologien (Videoüberwachung)
- Schaffung von Standardanwendungen für gleich gelagerte Fälle (Trafiken, Juweliere etc.) • Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei Datenanmeldungen"


Auf Seite 113 ist eine Forderung der Versicherungsbrache enthalten: Im Bereich des Versicherungsvertragsrecht sind Erleichterungen für die Versicherungsunternehmer durch verstärkte Nutzung elektronischer Abwicklungen zu prüfen. Dabei sind neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen auch die ausreichende Information und Beweissicherung für die Versicherungsnehmer zu berücksichtigen. Abfragen von Gesundheitsdaten durch Krankenversicherer bei Krankenanstalten müssen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.

Auf Seite 184 findet sich das Thema Elektronischer Gesundheitsakt.

Da die Arbeiten an der Novelle vermutlich erst im Jahr 2009 erst wieder aufgenommen werden, ist mit einem Inkrafttreten nicht vor 1.1.2010 zu rechnen, das sind aber andererseits nur mehr knapp 13 Monate.

Keine Kommentare: