Donnerstag, 29. Oktober 2009

Interessantes aus Kunst, Literatur und Judikatur

Vor kurzem hat Univ.-Prof. Zankl aus Wien seinen Geburtstag gefeiert und ihm wurde zu diesem Anlass eine über 1000seitige (!) Festschrift überreicht, die unter dem Titel "Praxisschrift" vor allem Themen aus der modernen IT-Welt aufgreift. Die unzähligen Beiträge beschränken sich aber nicht auf das rein juristische, sondern es sind - für eine "juristisches" Werk sehr unüblich - auch Beiträge aus der Kunst (Zeichnungen) und der Literatur (ein persönlicher Beitrag von Pavel Kohout über seinen Nachbarn Wolfgang Z.) enthalten. Literarisch vielleicht nicht so ansprechend wie Kohout, aber durchaus interessant sind die vielen Artikel zu EDV-Themen, darunter auch einige zum Datenschutzrecht. Auch ich hatte die Ehre einen Beitrag verfassen zu dürfen und habe mich intensiv mit der Frage von Datenschutz im Zusammenhang mit Georeferenzierten Bilddaten in Internetapplikationen wie Google Street View befasst. Den Beitrag "Keine Bilder für Google Street View? Georeferenzierte Bilddaten im Internet" können Sie im Volltext auf unserer Homepage downloaden: http://www.preslmayr.at/admin2/untermenue/pdf/10/20090914013108KY_DSR_Keine-Bilder-fuer-Google-Streetview.pdf Die Festschrift ist im Facultas.WUV - Verlag erhältlich.

- Mittlerweile habe ich es auch zum "Covergirl" geschafft, allerdings nicht auf der Vogue, sondern auf "Jus Alumni", der Zeitschrift des Absolventenvereins der juristsichen Fakultäti in Wien, die ein ganzes Heft dem Thema Datenschutz gewidmet hat und mit mir dieses Interview geführt hat: http://www.preslmayr.at/admin2/untermenue/pdf/10/20090929114237KY_DSR_JusClub3_2009_S10-12.pdf

- Auch im Informationsweiterverwendungsrecht gibt es eine interessante neue Entscheidung, die gleichzeitig die erste ausführliche OGH-E zum IWG ist (zur allerersten OGH-E, in der das IWG aber nur am Rande gestriffen wurde, siehe Knyrim/Weissenböck, PSI - IWG, Verlag Österreich 2007): Der Oberste Gerichtshof hat am 14.7.2009 (4 Ob 35/09i) im berühmten, mittlerweile schon ein Jahrzehnt laufenden Streit um die Firmenbuchdaten in einer neuen Entscheidung festgehalten, dass kein unmittelbarer Ansrpuch auf Zugang zu Dokumenten aus dem amtlichen Firmenbuch zur weiteren kommerziellen Verwendung besteht, der auf das IWG gestützt und durch Klage geltend gemacht werden könnte. Das IWG begründet laut OGH ämlich kein eigenständiges Zugangsrecht zu Dokumenten öffentlicher Stellen; es bezieht sich nur auf solche Dokumente öffetnlicher Stellen, die zur Weitereverwendung bereitgestellt werden. Diese Voraussetzung ist beim Firmenbuch aber laut OGH nicht gegeben. Die E kann im Volltext im RIS eingesehen werden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20090714_OGH0002_0040OB00035_09I0000_000&ResultFunctionToken=83360d4c-f050-448c-99ef-68fce83cadac&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=4Ob+35%2f09i&VonDatum=&BisDatum=28.09.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

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